📋 Unterrichtsberechtigung im Fach Sport
Sportunterricht darf grundsätzlich nur von Lehrkräften erteilt werden, die über eine entsprechende fachliche Qualifikation verfügen.
Die Qualifikation stellt sicher, dass der Unterricht pädagogisch sinnvoll gestaltet wird und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist.
Wer darf Sportunterricht erteilen?
- Lehrkräfte mit Lehrbefähigung im Fach Sport
- Lehrkräfte mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation
- Lehrkräfte mit befristeter Unterrichtsberechtigung nach entsprechender Fortbildung
Die Frage, welche Lehrkräfte Sport unterrichten dürfen, stellt sich regelmäßig bei der Stundenplanung.
Die Regierung von Mittelfranken stellt hierzu eine übersichtliche Zusammenstellung der aktuellen Regelungen und Einsatzmöglichkeiten zur Verfügung.
Informationen der Regierung von Mittelfranken
- Voraussetzungen für Unterrichtsberechtigungen
- Fortbildungsangebote zum Erwerb einer Berechtigung
- rechtliche Grundlagen zum Schulsport
Beratung durch die Fachberatung
Bei Fragen zur Unterrichtsberechtigung im Fach Sport unterstützen wir Schulen gerne.
Die Fachberatung Sport Nürnberg berät Schulleitungen und Lehrkräfte bei Fragen zur Unterrichtsberechtigung im Fach Sport sowie zu entsprechenden Fortbildungsangeboten.